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Annullationsbedingungen & AGB

Organisatorisches

Annullationsbedingungen, organisatorische Hinweise & AGB

Im Folgenden finden Sie alle Hinweise rund um die Buchung, Annullationsbedingungen sowie organisatorische Hinweise und die allgemeinen Geschäftsbedingungen im Zusammenhang mit den Schulungsdurchführungen.

Öffentliche BESA Schulungen

Die Konzeption der öffentlichen BESA Schulungen basiert auf der Komplexität der zu vermittelnden Inhalte, der Übungsintensität (praktische Übungen am PC) sowie der Räumlichkeiten. In Abhängigkeit davon wird die maximale Teilnehmeranzahl festgelegt und der Schulungspreis definiert. Preisbestimmend ist zudem, ob BESA QSys AG einen Schulungsraum mit Computern zur Verfügung stellt oder nicht. Der Preis ist bei der Anmeldung ersichtlich. Bitte beachten Sie, alle Preise verstehen sich exkl. MWST.

Für die Infrastruktur (Schulungsraum, Beamer, Internet) bei öffentlichen Schulungen ist BESA QSys AG zuständig. Die Teilnehmenden müssen nur einen internetfähigen Laptop mitbringen. Falls dies für die Teilnehmenden nicht möglich ist, können Laptops bei BESA QSys AG auf Anfrage bestellt werden.

Jede Anmeldung ist verbindlich. Bei einer Annullierung später als vier Wochen vor Schulungsbeginn werden pro abgemeldete Person 50%, und später als zwei Wochen vor Schulungsbeginn oder beim Nichterscheinen 100% der Schulungskosten verrechnet. Die Regelung besteht auch, wenn die Annullierung durch eine Anmeldung für eine neue Schulung ersetzt wird. Die Regelung gilt nicht, wenn der Kunde eine Ersatzperson für die Schulung findet. BESA QSys AG behält sich das Recht vor, öffentliche Schulungen bei geringer Teilnehmerzahl bis vier Wochen vor Schulungsbeginn abzusagen. BESA QSys AG behält sich ebenfalls das Recht vor, den Unterricht vor Ort in Online-Unterricht umzuwandeln, wenn die Bedingungen vor Ort die reibungslose Durchführung des Unterrichts nicht zulassen.

BESA Tutorenweiterbildungen

BESA QSys AG veranstaltet mehrmals jährlich eine Tutorenweiterbildung (5 Tage) zum Thema Ressourcen & Leistungen sowie eine Tutorenweiterbildung (4 Tage) zum Thema Leistungen für BESA Verantwortliche in den Alters- und Pflegeinstitutionen.

Die Konzeption der Tutorenweiterbildungen basiert auf der Komplexität der zu vermittelnden Inhalte, der Übungsintensität (praktische Übungen am PC) sowie der Räumlichkeiten. In Abhängigkeit davon wird die maximale Teilnehmeranzahl festgelegt, die Voraussetzungen bestimmt und der Schulungspreis definiert. Preisbestimmend ist zudem, ob BESA QSys AG einen Schulungsraum mit Computern zur Verfügung stellt oder nicht. Der Preis ist bei der Anmeldung ersichtlich. Für die Infrastruktur (Schulungsraum, Beamer, Internet) bei Tutorenweiterbildungen ist BESA QSys AG zuständig. Die Teilnehmenden müssen nur einen internetfähigen Laptop mitbringen.

Jede Anmeldung ist verbindlich. Annullationsbedingungen vor dem Start der gebuchten Weiterbildung:
Die Annullierung/Stornierung einer Anmeldung länger als vier Wochen vor dem Weiterbildungsstart ist kostenlos. Bei einer Annulierung später als vier Wochen vor Weiterbildungsbeginn werden pro abgemeldete Person 50%, und später als zwei Wochen vor Weiterbildungsbeginn oder beim Nichterscheinen 100% der Weiterbildungskosten verrechnet. BESA QSys AG behält sich das Recht vor, Tutorenweiterbildungen bei geringer Teilnehmerzahl bis vier Wochen vor Schulungsbeginn abzusagen. BESA QSys AG behält sich ebenfalls das Recht vor, den Unterricht vor Ort in Online-Unterricht umzuwandeln, wenn die Bedingungen vor Ort die reibungslose Durchführung des Unterrichts nicht zulassen.

Annullationsbedingungen nach dem Start und für einzelne Tage der gebuchten Weiterbildung Tutor:
Bei einer Annulierung von einzelnen Tagen nach Weiterbildungsbeginn werden 50% der Weiterbildungskosten für die nicht besuchten Tage verrechnet.

Heiminterne BESA Schulungen

Sie interessieren sich für eine heiminterne Schulung? Wir beraten Sie gerne. Senden Sie bitte Ihre Anfrage an info@besaqsys.ch oder rufen Sie uns unter 058 590 33 99 an. Mit der Schulungsbuchungsbestätigung erhalten Sie alle notwendigen Informationen.

Die Teilnehmerzahl ist aus methodisch-didaktischen Gründen begrenzt. Schulungen mit praktischen Übungen am PC werden mit einer reduzierten Teilnehmeranzahl durchgeführt. Zusätzliche Teilnehmende erschweren der Dozentin die Schulungsdurchführung und führen zu einer verminderten Schulungsqualität für die Kunden. Wird die vereinbarte maximale Teilnehmeranzahl durch den Kunden trotzdem überschritten, wird dies dem Kunden (zum Preis von öffentlichen Schulungen) zusätzlich verrechnet.

Für die Infrastruktur (Schulungsraum, Beamer, Computer für die Teilnehmenden, Internet) bei heiminternen Schulungen ist die Institution selbst zuständig. Falls diese nicht über genügend Computer verfügt, können solche bei BESA QSys AG auf Anfrage bestellt werden.

Jede Anmeldung ist verbindlich. Bei einer Annulierung durch den Kunden später als vier Wochen vor Schulungsbeginn werden 50%, und später als 2 Wochen vor Schulungsbeginn 100% der Schulungskosten verrechnet. Die Regelung besteht auch, wenn die Annulierung durch eine Anmeldung für eine neue Schulung ersetzt wird. BESA QSys AG behält sich das Recht vor, den Unterricht vor Ort in Online-Unterricht umzuwandeln, wenn die Bedingungen vor Ort die reibungslose Durchführung des Unterrichts nicht zulassen.

Teilnahmebestätigung

Nach absolvierter Schulung erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung von BESA QSys AG.

Gerichtsstand

Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Gerichtsstand Bern gültig.

Heiminterne und öffentliche Schulungen 

BESA QSys AG bietet sowohl heiminterne Schulungen vor Ort wie auch öffentliche Schulungen an. Die Teilnehmeranzahl pro Schulungstag ist aus qualitativen Gründen bei allen Schulungen beschränkt. Auf der Website und in der Schulungsofferte werden je nach Schulungsart die maximale Anzahl der Teilnehmer und der Schulungspreis definiert. Öffentliche Schulungen eignen sich für Einzelpersonen oder Mitarbeitende von kleineren Institutionen. Die öffentlich angebotenen Schulungen sind jeweils auf der Website von BESA QSys AG ausgeschrieben. Der Preis ist bei der Anmeldung ersichtlich. Bitte beachten Sie, alle Preise verstehen sich exkl. MWST.

Sämtliche RAI Schulungen werden ausschliesslich durch BESA QSys AG zertifizierte Lehrfachpersonen durchgeführt. BESA QSys AG übernimmt keine Verantwortung für fehlerhafte Systemanwendungen der Kunden nach Schulungen, welche nicht durch von BESA QSys AG zertifizierten Lehrfachpersonen erfolgt sind (siehe Administrativvertrag der Krankenversicherer mit CURAVIVA Schweiz). Neben den sogenannten «Grundschulungen» zur Vermittlung des Basiswissens zur Systemanwendung in den vom System definierten Rollen, werden weitere pädagogische Dienstleistungen wie Workshops zur Vertiefung und Coachings zur Umsetzung des RAI-Systems angeboten.

Abmeldung/Annullation 

Bei einer Abmeldung durch den Kunden weniger als vier Wochen vor Schulungsbeginn werden 50% der Schulungskosten verrechnet. Bei einer Abmeldung weniger als zwei Wochen vor Schulungsbeginn oder bei Nichterscheinen werden 100% der Schulungskosten verrechnet. Diese Regelung gilt auch, wenn der Kunde sich für eine spätere Schulung anmeldet. Die Regelung gilt nicht bei öffentlichen Schulungen, falls der Kunde eine Ersatzperson für die Schulung stellt. 

BESA QSys AG behält sich das Recht vor, öffentliche Schulungen bei geringer Teilnehmerzahl bis zwei Wochen vor Schulungsbeginn abzusagen. Eine Kursabsage seitens BESA QSys AG hat keine Kostenfolgen für den Kunden.

Bei mehrtägigen Schulungen sind die damit verbundenen Termine verbindlich einzuhalten. Einzelne Tage bei Krankheit oder anderen gewichtigen Gründen können in Absprache mit der zuständigen Kontaktperson von BESA QSys AG nachgeholt werden. 

Teilnahmebestätigung 

Sämtliche Schulungsteilnehmenden erhalten nach absolvierter Schulung eine Teilnahmebestätigung von BESA QSys AG. Handelt es sich bei der erbrachten Dienstleistung um Coaching oder Workshops, so werden Teilnahmebestätigungen nur auf besonderem Verlangen des Kunden ausgestellt.