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Annullationsbedingungen und organisatorische Hinweise

Organisatorisches

Annullationsbedingungen und organisatorische Hinweise

Im Folgenden finden Sie die alle Informationen rund um die Schulungsbuchung & Annullationsbedingungen (Bestandteil der allgemeinen Geschäftsbedingungen von BESA QSys) sowie organisatorische Hinweise im Zusammenhang mit den Schulungsdurchführungen.

Anmeldungen für öffentliche Schulungen erfolgen online auf der Webseite von BESA QSys und sind verbindlich. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt und durch BESA QSys umgehend bestätigt. 

Die heiminternen Schulungsdaten sowie die detaillierte Einführungsplanung werden individuell mit dem Kunden vereinbart. Anfragen nehmen wir gerne per Mail an info@besaqsys.ch oder telefonisch unter 058 590 33 99 entgegen. Der Preis ist bei der Anmeldung ersichtlich. Bitte beachten Sie, dass sich alle Preise exkl. MWST. verstehen.

Bei einer Abmeldung durch den Kunden weniger als vier (4) Wochen vor Schulungsbeginn werden 50% der Schulungskosten verrechnet. Bei einer Abmeldung weniger als zwei (2) Wochen vor Schulungsbeginn oder bei Nichterscheinen werden 100% der Schulungskosten verrechnet. Diese Regelung gilt auch, wenn der Kunde sich für eine spätere Schulung anmeldet. Die Regelung gilt bei öffentlichen Schulungen nicht, wenn der Kunde eine Ersatzperson für die Schulung findet. Bei einer Annullierung von einzelnen Tagen nach Weiterbildungsbeginn werden 50% der Weiterbildungskosten für die nicht besuchten Tage verrechnet. 

BESA QSys behält sich das Recht vor, öffentliche Schulungen bei geringer Teilnehmerzahl bis zwei (2) Wochen vor Schulungsbeginn abzusagen. Eine Kursabsage seitens BESA QSys hat keine Kostenfolgen für den Kunden. 

BESA QSys behält sich das Recht vor, den Präsenzunterricht zu denselben Konditionen in Fernunterricht umzuwandeln, wenn die Durchführung des Präsenzunterrichts nicht aufrechterhalten werden kann.

Sämtliche Schulungen werden ausschliesslich durch BESA QSys AG zertifizierte Lehrfachpersonen durchgeführt. BESA QSys AG übernimmt keine Verantwortung für fehlerhafte Systemanwendungen der Kunden nach Schulungen, welche nicht durch von BESA QSys AG zertifizierten Lehrfachpersonen erfolgt sind (siehe Administrativvertrag der Krankenversicherer mit CURAVIVA Schweiz).

Die Teilnehmerzahl pro Schulungstag ist aus qualitativen Gründen beschränkt. Auf der Webseite und in der Schulungsofferte (bei heiminternen Schulungen) ist die maximale Anzahl Teilnehmer definiert. Bei heiminternen Schulungen (insbesondere mit praktischen Übungen am PC) erschweren zusätzliche Teilnehmende die Schulungsdurchführung für Dozierende und führen zu einer verminderten Schulungsqualität für die Kunden. Wird die vereinbarte maximale Teilnehmerzahl bei heiminternen Schulungen durch Kunden trotzdem überschritten, wird dies dem Kunden in Rechnung gestellt (pro zusätzliche Person zum Preis für eine Teilnahme an einer öffentlichen Schulung). 

Für die Infrastruktur (Schulungsraum, Beamer, Internet) bei öffentlichen Schulungen ist BESA QSys AG zuständig. Die Teilnehmenden müssen einen internetfähigen Laptop mitbringen. 

Für die Infrastruktur (Schulungsraum, Beamer, Computer für die Teilnehmenden, Internet) bei heiminternen Schulungen ist die Institution selbst zuständig. 

Sämtliche Schulungsteilnehmenden erhalten nach absolvierter Schulung eine Teilnahmebestätigung von BESA QSys. Handelt es sich bei der erbrachten Dienstleistung um Coaching, Workshops oder Anwenderschulungen der Pflegedokumentation, so werden Teilnahmebestätigungen nur auf besonderes Verlangen des Kunden ausgestellt.