Pflegebedarfsermittlung: Auf dem Weg zu einem Einheitsinstrument «RAI mit Serviceplattform»
Seit Längerem mehren sich in der Branche sowie seitens Politik und Behörden die Stimmen, die sich für ein schweizweit einheitliches Instrument zur Ermittlung des Pflegebedarfs aussprechen. Vor diesem Hintergrund hat CURAVIVA Schweiz (heute ARTISET) als Eigentümerin von BESA QSys bereits 2021 umfassende Vorabklärungen bei den eigenen Mitgliedern, den Kantonen und den Krankenversicherern getroffen. Die Konsultation ergab, dass die Befragten ein Einheitsinstrument im Zeithorizont von fünf Jahren mehrheitlich positiv beurteilen. Von den Mitgliedern sprachen sich in der Umfrage 70 Prozent dafür aus. Jetzt ist ein Richtungsentscheid für «RAI mit Serviceplattform» als Einheitsinstrument gefallen.
Fragen und Antworten zum Richtungsentscheid
Warum wird ein Einheitsinstrument (EHI) für die Pflegebedarfserfassung in der Schweiz angestrebt?
Seit Längerem mehren sich in der Branche sowie seitens Politik und Behörden die Stimmen, die sich für ein schweizweit einheitliches Instrument zur Ermittlung des Pflegebedarfs aussprechen. Vor diesem Hintergrund hat CURAVIVA Schweiz (heute ARTISET) als Eigentümerin von BESA QSys bereits 2021 umfassende Vorabklärungen bei den eigenen Mitgliedern, den Kantonen und den Krankenversicherern getroffen. Die Konsultation ergab, dass die Befragten ein Einheitsinstrument im Zeithorizont von fünf Jahren mehrheitlich positiv beurteilen. Von den Mitgliedern sprachen sich in der Umfrage 70 Prozent dafür aus.
Wie im Januar 2022 kommuniziert, hat der Vorstand von ARTISET deshalb beschlossen, die mögliche Einführung eines Einheitsinstruments weiterzuverfolgen. Nach der detaillierten Prüfung der von BESA QSys angebotenen Pflegebedarfsinstrumente ist jetzt ein Richtungsentscheid gefallen: Der Vorstand von ARTISET und der Verwaltungsrat von BESA QSys schlagen nach Zustimmung des Branchenrats CURAVIVA «RAI mit Serviceplattform» als Einheitsinstrument für die gesamte Schweiz vor.
Welche Vorteile bietet ein Einheitsinstrument für die Branche?
Die Vorteile liegen auf der Hand: Der Schulungsbedarf für neue Mitarbeitende und die betrieblichen Kosten sinken, Mitarbeitende können flexibler eingesetzt werden, die Prozesse mit den Krankenversicherern sind effizienter, die aufwändige Kalibrierung verschiedener Instrumente fällt weg, die technische Weiterentwicklung kann optimal auf ein Instrument fokussieren und die erhobenen Daten sind einheitlich.
Warum schlägt ARTISET RAI als Einheitsinstrument vor?
Das Instrument RAI-NH wird aktuell von rund 700 Institutionen genutzt, hat sich in der Praxis bestens bewährt und wird neu mit einer benutzerfreundlichen Serviceplattform ergänzt. «RAI mit Serviceplattform» erfüllt die Anforderungen an ein einheitliches Instrument für die Pflegebedarfsabklärung im stationären Pflegebereich. Es berücksichtigt die neusten pflegewissenschaftlichen Erkenntnisse und trägt wesentlich zur Pflegequalität bei.
Auch mit Blick auf die integrierte Versorgung verfügt RAI über viel Potenzial. Spitex Schweiz setzt sich dafür ein, dass in der ambulanten Pflege interRAI-Instrumente zur Bedarfsabklärung zum Einsatz kommen. Es ist ein Vorteil, wenn auch im stationären Langzeitsetting Instrumente aus derselben Instrumentenfamilie angewendet werden. Seitens Spitex Schweiz und ARTISET besteht deshalb ein Interesse, die gemeinsame Weiterentwicklung der RAI-Instrumente für die ambulante und die stationäre Pflege zu prüfen.
Was bedeutet «RAI mit Serviceplattform»?
Informationen zum RAI-System (interRAI LTCF), zur Software (RAIsoft.net) und zur geplanten Serviceplattform finden Sie → hier.
Warum spricht man derzeit von einem Vorschlag für ein Einheitsinstrument «RAI mit Serviceplattform» und nicht von einer Entscheidung dafür?
Die definitive Entscheidung wird nicht durch ARTISET gefällt, daher handelt es sich derzeit um einen «Vorschlag» seitens ARTISET und dem Verwaltungsrat von BESA QSys.
Wann ist eine definitive Entscheidung für RAI als Einheitsinstrument zu erwarten?
ARTISET hat den Vorschlag der GDK, den Verbänden der Krankenversicherer und senesuisse zur Konsultation unterbreitet. Im Fall einer Zustimmung erfolgt ein gemeinsamer Antrag (GDK, Verbände der Krankenversicherer, Verbände der Leistungserbringer) auf Einführung des EHI RAI bei den zuständigen Bundesbehörden. Ein Entscheid könnte im Sommer 2023 erfolgen.
Wie sehen die nächsten Schritte von ARTISET und BESA QSys aus?
ARTISET plant, die Einführung eines Einheitsinstruments bis April 2023 mit der Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) und den Verbänden der Krankenversicherer zu klären. Bei einer Zustimmung werden die GDK, die Verbände der Krankenversicherer und die Verbände der Leistungserbringer das Einheitsinstrument bei den zuständigen Bundesbehörden gemeinsam beantragen. Sollte es nicht gelingen, die Einführung eines Einheitsinstruments auf Ebene Bund zu regeln, strebt ARTISET eine Einigung mit den Versicherern sowie den Kantonen an, die heute RAI und/oder BESA verwenden.
Was bedeutet die mögliche Einführung eines Einheitsinstruments für mich als BESA-Kunde/-in? Muss ich derzeit etwas unternehmen?
Bis zum definitiven Entscheid über die allfällige Einführung eines Einheitsinstruments besteht keinerlei Handlungsbedarf für Sie als Kunde/-in. Gerne werden wir Sie regelmässig über den aktuellen Stand der anstehenden Gespräche informieren. Sollten sich die Behörden für ein Einheitsinstrument aussprechen, ist eine 5-jährige Übergangsfrist vorgesehen. Damit erhalten BESA-Kunden/-innen genügend Zeit, um den Wechsel vorzunehmen.
Die Nutzung von BESA ist in dieser 5-jährigen Übergangszeit weiterhin garantiert ebenso wie der Support durch das BESA-Team. Selbstverständlich steht der BESA-Support den Kunden/-innen zu gegebener Zeit auch bei der Migration auf RAI zur Seite.
Zudem ist vorgesehen, die elektronische Pflegedokumentation BESAdoc so weiterzuentwickeln, dass sie auch mit RAI kompatibel ist und alle BESAdoc-Kunden/-innen weiterhin von einem integrierten System profitieren. Bereits heute verwenden zahlreiche Institutionen, die mit RAI arbeiten, die Pflegedokumentation Carefolio LongTerm. Diese entspricht BESAdoc plus.
Was bedeutet eine Umstellung auf RAI für mich als BESA-Kunde/-in aus finanzieller Sicht?
Die einmaligen Kosten bei der Umstellung von BESA 5 auf RAIsoft.net belaufen sich derzeit für einen durchschnittlichen BESA-Kunden mit 60 Betten auf rund CHF 5'800.-, der Schulungsaufwand beträgt rund CHF 4'500.-. Die jährlichen Kosten von RAIsoft.net betragen rund CHF 4'200.- (inkl. Schnittstellen Admin-System, Hosting und Dienstleistungsabo).
Mit den Kantonen, in denen RAI heute nicht im Einsatz ist, wird ARTISET in Absprache mit ihren kantonalen Kollektivmitgliedern möglichst schlanke und finanziell tragbare Lösungen für die Umsetzung des Einheitsinstruments suchen.
Bedeutet eine Umstellung auf RAI, dass sich die Pflegestufen und damit die Finanzierung der BESA-Institutionen ändert?
Der BESA LK2020 und der RAI CH-Index 2016 wurden beide mit CURAtime-Zeitstudien geeicht, daher sind im Durchschnitt keine Veränderungen zu erwarten.
Für einzelne (insbesondere kleinere) Institutionen ist nicht auszuschliessen, dass aufgrund einer bestimmten Zusammensetzung der Bewohnenden die Finanzierung steigen oder sinken kann.
Was ist mit den Institutionen, welche heute PLAISIR nutzen?
Die Situation der Institutionen in PLAISIR-Kantonen wird von ARTISET besonders berücksichtigt. ARTISET wird entsprechend Gespräche mit diesen Kantonen und den jeweiligen Kollektivmitgliedern führen.
Was bedeutet die Umstellung für mich als RAI-NH-Kunde/-in?
Voraussetzung für die Nutzung von «RAI mit Serviceplattform» ist der Wechsel vom heutigen Assessment RAI-NH, welches seit mehr als 20 Jahren im Einsatz ist und von BESA QSys nur noch bis Ende 2024 aktualisiert und zur Verfügung gestellt wird, auf interRAI LTCF (mit RAIsoft.net als moderne Softwarelösung). Falls im Sommer 2023 ein politischer Entscheid für RAI als Einheitsinstrument fällt, erwarten wir viele Migrationsanfragen von heutigen BESA-Kunden/-innen. Es ist daher wichtig, dass möglichst viele RAI-NH Kunden/- innen noch vor Sommer 2023 migrieren, da anschliessend mit Wartezeiten zu rechnen ist und individuelle Wünsche kaum mehr berücksichtigt werden können.
Die Nutzung der geplanten → Serviceplattform soll den Pflegeinstitutionen einen Mehrwert gegenüber der heutigen Anwendung des RAI-Instruments bieten.
Welche Vorteile bietet die webbasierte Softwarelösung RAIsoft.net?
Die webbasierten Softwarelösung RAIsoft.net, welche die derzeit lokal installierte Client-Version von RAIsoft LTC bis Ende 2023 (für ePDoc Kunden bis 2024) ablöst, kann papierlos und von beliebigen, webfähigen Geräten wie PCs, Notebooks, Tablets oder Smartphones auf das Instrument interRAI LTCF zur Pflegebedarfsermittlung zugegriffen werden. RAIsoft.net wird als «Software as a Service (SaaS)» zentral bereitgestellt. Der Vorteil dieser Bereitstellungsart ist, dass RAIsoft.net beliebig skalierbar ist und zum Fixpreis betrieben, gewartet und weiterentwickelt wird. RAIsoft.net bietet zudem eine standardisierte API-Schnittstelle (Application Programming Interface) zum Datenaustausch mit Drittanwendungen, welche z.B. für den Aufruf von interRAI LTCF aus der Pflegedokumentation verwendet werden kann.
Welche finanziellen Auswirkungen hat ein Wechsel von RAI-NH auf interRAI LTCF?
Die durchschnittlichen Pflegestufen verändern sich mit der Einführung von interRAI LTCF kaum, die Abweichung des CH-Index 2016 LTCF vom CH-Index 2016 beträgt im Durchschnitt weniger als 1%.
In welchem Zeitrahmen wird die Umstellung auf ein Einheitsinstrument stattfinden?
Sollten sich die Behörden für ein Einheitsinstrument aussprechen, ist eine 5-jährige Übergangsfrist vorgesehen. Damit erhalten BESA-Kunden/-innen genügend Zeit, um den Wechsel vorzunehmen. Wir empfehlen unseren Kunden/-innen mit der Umstellung bis zur Entscheidung zuzuwarten. Selbstverständlich ist aber für Institutionen in Kantonen mit Wahlfreiheit eine Migration jederzeit möglich.
Wieso schlagen ARTISET und der Verwaltungsrat von BESA QSys nicht BESA als Einheitsinstrument vor?
Beide Systeme, RAI und BESA, haben sich für die Pflegebedarfsermittlung etabliert. Es ist daher keine Entscheidung «gegen BESA», sondern «für RAI». Siehe dazu auch Fragen 2 (Vorteile) und 3 (Gründe für RAI).
Wird BESAdoc weitergeführt und weiterentwickelt?
Bereits heute wird die elektronische Pflegedokumentation BESAdoc bzw. das Heiminformationssystem BESAdoc plus unter dem Namen Carefolio LongTerm von zahlreichen Institutionen, die mit RAI arbeiten, eingesetzt – insbesondere in den Kantonen Bern, Freiburg und Tessin. Es ist auch bei einem Entscheid für RAI mit Serviceplattform als Einheitsinstrument vorgesehen, BESAdoc so weiterzuentwickeln, dass Institutionen weiterhin von einem integrierten System profitieren können.
Ist ein Wechsel auf den BESA LK2020 für mich als BESA-Kunde/-in trotzdem sinnvoll?
Ja, für Institutionen die mit dem BESA System arbeiten, empfiehlt BESA QSys den Wechsel auf den BESA LK2020. Dieser wurde entwickelt, um die in KLV 8b formulierten Anforderungen zu erfüllen. Mit Ablauf der Übergangsfrist dieser KLV-Änderung Ende 2023, sollten die Umstellung auf den BESA LK2020 in allen Institutionen, die mit dem BESA System arbeiten, abgeschlossen sein.
An wen wende ich mich bei Fragen?
Bei Fragen rund um das angestrebte Einheitsinstrument steht Ihnen das Team von BESA QSys gerne zur Verfügung.
Bitte wenden Sie sich an: info@besaqsys.ch